ALLGEMEINE GESCHÄFTBEDINGUNGEN INLAND

 

  • BESTELLUNG
  • Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder Ihnen durch Übersendung/Übergabe der Ware und der Rechnung entsprechen.
  • Abweichungen von unseren Verkaufbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  • MÄNGELRÜGEN
  • Ist der Käufer Kaufmann, so hat er zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, uns angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort, angezeigt werden. Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs und Versandnummern zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
  • Ist der Käufer nicht Kaufmann, so hat er uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Verpflichtung sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Hinsichtlich nicht offensichtlicher Mängel gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
  • Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen sind wir nach unserem billigen Ermessen zu Nachbesserung, Umtausch oder Rückgabe der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises
  • verpflichtet. Erfüllen wir diese Verpflichtungen nicht, so hat der Käufer das Recht den Kaufpreis zu mindern oder Wandlung zu verlangen.
  • HAFTUNG: RÜCKTRITT
  • Der Verkäufer haftet nur für grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen. Für fahrlässige Plichtverletzungen haftet der Verkäufer nur , wenn das Leben , der Körper oder die Gesundheit des Käufers verletzt wurden.
  • EIGENTUMSVORBEHALT

a)Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung im Eigentum des

Verkäufers

b)Für Kaufleute gilt folgendes:

  • Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten, die uns aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung bis zu Ausgleich aller Salden gegen den Käufer zustehen.
  • Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehende neue Sache. Der Käufer stellt die neue Sache unter Ausschluss des eigenen Eigentumserwerbs für uns her und verwahrt sie für uns. Hieraus erwachsen ihm keine Ansprüche gegen uns.
  • Bei einer Verarbeitung unserer Vorbehaltsware mit Waren anderer Lieferanten, deren Eigentumsrechte sich ebenfalls an der neuen Sache fortsetzen, erwerben wir zusammen mit diesen anderen Lieferanten-unter Ausschluß eines Miteigentumserwerbs des Käufers – Miteigentum an der neuen Sache zu deren vollen Wert (einschließlich Wertschöpfung) wie folgt:
    • Unser Miteigentumsanteil entspricht dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware
    • zu dem Gesamtrechnungswert aller mitverarbeiteten  Vorbehaltswaren .
    • Verbleibt ein von Eigentumsvorbehalten zunächst nicht erfasster Restanteil, weil andere
    • Lieferanten den Eigentumsvorbehalt nicht auf die Wertschöpfung durch den Käufer erstreckt
    • haben, so erhöht sich unser Miteigentumsanteil um diesen Restanteil. Haben jedoch andere Lieferanten ihren Eigentumsvorbehalt ebenfalls auf diesen Restantei  ausgedehnt, so steht uns
    • an ihm nur ein Anteil zu, der sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltware
    • zu den Rechnungswerten der mitverarbeiteten Waren dieser anderen Lieferanten bestimmt.

Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus unseren

gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen mit sämtlichen Nebenrechten im Umfang unseres

Eigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird

die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages unserer Rechnung für die mitverarbeitete

Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten.

Solange der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns ordnungsgemäß

nachkommt, dar er über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang

verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Bei Zahlungsverzug oder 

Begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir berechtigt,

die abgetreten Forderungen einzuziehen und die Vorbehaltware zurückzunehmen; jedoch liegt ein

Rücktritt vom Vertrag nur dann vor , wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so

werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigegeben.

Unser Eigentumsvorbehalt wird nicht durch die Rückgabe vom Wechseln berührt, die uns zwecks

Selbstdiskont eingesandt wurden.

  • ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
  • Erfüllungsort für die Lieferung ist unsere Auslieferungsstätte, für die Zahlung Nürnberg.
  • Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Nürnberg.
  • Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedigungen an und bestellt verbindlich!!

Bauer & Dill   Fachgeschäft für Wohnen Werken Renovieren Oktober 2009